Wundervolle Schweiz
Der CS droht in den USA wegen Verfehlungen eine Busse in der Höhe um die 2.5 Mia USD.
So weit, so schlecht.
Das Erstaunliche daran: Diese Busse, also diese staatlich auferlegte Sanktion, kann in der Schweiz von den Steuern abgesetzt werden! Nochmals: Bussen dürfen in der Schweiz, soweit sie direkt mit der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zu tun haben, als Verlust ausgewiesen werden! Man stelle sich vor: Ein Malermeister parkt vor dem Haus eines Kunden, weil er sonst den Termin zum Auftrag nicht halten kann. Er kriegt eine Busse. Und kann diese dann geltend machen. Zumindest ist dieses Gebaren für Banken anscheinend völlig gesetzeskonform.
Wundervolle Schweiz! Respektive: Schweiz, voller Wunder!
Doch das Beste kommt zum Schluss:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Firmen-duerfen-Schmiergelder-von-der-Steue...
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