Chapeau

Divara @, Dienstag, 21. Oktober 2014, 08:21 (vor 3859 Tagen) @ Divara

Ich will keine Falschmeldungen verbreiten:
Es war der Chor, der sich weigerte zu singen, nicht das Orchester.
Die Burka saß im 1. Rang, nicht in der 1. Reihe.

Die Angelegenheit ist juristisch nicht eindeutig.
Der Beschließer hätte die Burka nur höflich bitten dürfen, das Gesicht freizugeben. Rauswerfen darf nur die Polizei. Der entscheidende Fehler: man hätte sie gar nicht reinlassen dürfen. Wahrscheinlich wird's nun an irgendeiner kleinen Stundentin hängenbleiben...Die ist ihren Job mit Sicherheit los.


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