Geht doch
Natürlich wollen wir alle nicht, und es wäre auch verfassungsrechtlich bedenklich, dass unsere Bundeswehr den irakisch-schiitischen Arzt vor dem syrisch-sunnitischen Ingenieur schützt.
Aber auch ein Soldatenhund muss mal Gassi! Ist es etwa verboten, ihn in einem Flüchtlingsviertel pinkeln zu lassen? Soll der Hund dann sofort wieder in die Kaserne, muss er nicht etwa frische Luft und Bewegung haben und ein bisschen ums Karree gehen? Und warum hätte der Soldat sich vorher umziehen sollen?
Nicht wahr?