Der Fall des Satirikers
Albert Schweizer, Freitag, 15. April 2016, 13:22 (vor 3315 Tagen)
Soeben hat Frau Merkel dem Strafbegehren des Herrn Erdogan nach P 103 stattgegeben.
Gleichzeitig stellt sie in Aussicht, diesen offensichtlich von schwachsinnigen Juristen und wohl einmalig in der Welt eingeführten Gesetzestext für die Zukunft «zu streichen».
Spannend bleibt die Urteilsverkündung.
Doch allen in allem: Die Entscheidung ist nachvollziehbar und hätte dummer ausfallen können.
Der Fall des Satirikers
Albert Schweizer, Freitag, 15. April 2016, 13:48 (vor 3315 Tagen) @ Albert Schweizer
Soeben hat Frau Merkel dem Strafbegehren des Herrn Erdogan nach P 103 stattgegeben.
Gleichzeitig stellt sie in Aussicht, diesen offensichtlich von schwachsinnigen Juristen und wohl einmalig in der Welt eingeführten Gesetzestext für die Zukunft «zu streichen».
Spannend bleibt die Urteilsverkündung.
Doch allen in allem: Die Entscheidung ist nachvollziehbar und hätte dummer ausfallen können.
In der Schweiz gibts diesen Paragraphen wie sonst in Demokratien überall nicht.
Zwar gibt es ebenfalls einen Gesetzestext die «Beleidigung von ausländischen Staatspersonen» betreffend, dieser zielt aber auf die klare Verbreitung von Unwahrheiten und Lügen (Beispiel: Der russische Präsident betreibt geheime Vernichtungslager in Wladivostok). Behauptungen wie «Putin ist ein doofes Alien» und anderes sind dagegen erlaubt, da es sich offensichtlich um eine satirische Übertreibung handelt.
Das öffentliche Interesse im Zusammenhang mit einer satirischen Äusserung überwiegt im Sinne der freien Meinungsäusserung, wie das Schweizer BG mehrfach festgestellt hat, bekannt u.a. der Fall Vasella. Diese deutschen Gerichte können sich also notfalls auf Präzedenz aus dem südlichen Nachbarn beziehen. Selbst die isolierte Verbreitung des Gedichtes auf youtube ist nicht justiziabel, da man durch die breite Medienpräsenz davon ausgehen kann, dass auch der letzte Depp mitbekommen hat, wobei es eigentlich geht.
http://www.bger.ch/press-news-5a_553_2012-t.pdf
Und Merkels Ermächtigung wirkt zwar wie eine Vorverurteilung, ist aber rechtlich nachvollziehbar, ihr Statement an der Pressekonferenz unterstrich dies, die Aussicht auf Abschaffung des diskutierten Paragraphen auch. Doch nachteilig kann sich ihr «Bedauern» im Vorfeld auswirken, kann aber auch als Kurzschlussreaktion, die nachträglich korrigiert wurde, ausgelegt werden.
Das im satirischen Zusammenhang vorgetragene Gedicht kann also notwendigerweise nur in einem Freispruch enden. Die Verfahrenskosten trägt der Antragssteller.
Der Fall des Satirikers
0blomow, Mittwoch, 20. April 2016, 04:54 (vor 3310 Tagen) @ Albert Schweizer
In der Schweiz gibts diesen Paragraphen wie sonst in Demokratien überall nicht.
Wie immer bestens recherchiert, Herr Kollege.
KUCKSTUHIER:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/schweizer-bundespraesidentin-als-foltersch...
Der Fall des Satirikers
NN, Mittwoch, 20. April 2016, 23:55 (vor 3309 Tagen) @ 0blomow
In der Schweiz gibts diesen Paragraphen wie sonst in Demokratien überall nicht.
Wie immer bestens recherchiert, Herr Kollege.KUCKSTUHIER:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/schweizer-bundespraesidentin-als-foltersch...
Bleibt - der Genauigkeit halber - anzumerken, dass es auch ohne den (überflüssigen) Sonderparagraphen 103 zu einer Klage hätte kommen können und auch auf dem herkömmlichen Rechtsweg zu einem Strafbefehl.
Der Fall des Satirikers
Schlemiel, Donnerstag, 21. April 2016, 11:12 (vor 3309 Tagen) @ NN
In der Schweiz gibts diesen Paragraphen wie sonst in Demokratien überall nicht.
Wie immer bestens recherchiert, Herr Kollege.KUCKSTUHIER:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/schweizer-bundespraesidentin-als-foltersch...
Bleibt - der Genauigkeit halber - anzumerken, dass es auch ohne den (überflüssigen) Sonderparagraphen 103 zu einer Klage hätte kommen können und auch auf dem herkömmlichen Rechtsweg zu einem Strafbefehl.
Korrekt.
Der P 103 stammt aus einer Zeit, als sich die durch Inzest schwer geschädigten Monarchen den Pipi vor den revolutionären Republikanern in die Hose machten und sich so gegenseitig vor allzu grosser «Kritik» verschonten. Heute sagt man «Pressezensur» - die ist, zumindest seit dem von den Alliierten in Deutschland eingeführten Demokratie, auch in Deutschland nicht mehr allzu zeitgemäss.
Der Fall des Satirikers
NN, Donnerstag, 21. April 2016, 19:32 (vor 3308 Tagen) @ Schlemiel
In der Schweiz gibts diesen Paragraphen wie sonst in Demokratien überall nicht.
Wie immer bestens recherchiert, Herr Kollege.KUCKSTUHIER:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/schweizer-bundespraesidentin-als-foltersch...
Bleibt - der Genauigkeit halber - anzumerken, dass es auch ohne den (überflüssigen) Sonderparagraphen 103 zu einer Klage hätte kommen können und auch auf dem herkömmlichen Rechtsweg zu einem Strafbefehl.
Korrekt.Der P 103 stammt aus einer Zeit, als sich die durch Inzest schwer geschädigten Monarchen den Pipi vor den revolutionären Republikanern in die Hose machten und sich so gegenseitig vor allzu grosser «Kritik» verschonten. Heute sagt man «Pressezensur» - die ist, zumindest seit dem von den Alliierten in Deutschland eingeführten Demokratie, auch in Deutschland nicht mehr allzu zeitgemäss.
Ein Medienrechtler erklärt den Verbleib des 103 im StGB mit dem Schutz der diplomatischen Beziehungen der Bundesrepublik, verstrickt sich im Nachgang aber in einen Widerspruch:
Erfreulicherweise begnügte sich der Medienrechtler Ralf Höcker mit profaneren Dingen. Er erläuterte jenen § 103 StGB, den vor zwei Wochen noch kaum jemand kannte. Höcker machte deutlich, welchen Sinn diese Norm hat. So gehe es nicht darum, ob Millionen Türken beleidigt seien oder nicht. Vielmehr solle dieser Paragraph die diplomatischen Beziehungen der Bundesrepublik schützen – unabhängig von der moralischen Qualität der betroffenen Staatsoberhäupter. Das bedeute auch keinen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz. Es gehe somit nicht um die viel diskutierte Privilegierung der Ehre von Staatsoberhäuptern.
Der historische Hintergrund der Majestätsbeleidigung lässt diese Strafrechtsnorm lediglich antiquiert aussehen, aber sie ist aus dieser Perspektive vor allem ein außenpolitisches Instrument. Höcker wollte allerdings ausgerechnet den Ermächtigungsvorbehalt des Paragraphen streichen, was aber den grünen Außenpolitiker Jürgen Trittin nicht überzeugte. Ob Höcker die Entscheidung über die diplomatischen Beziehungen einem Staatsanwalt überlassen wolle, so Trittins berechtigte Frage.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/tv-kritik/sandra-maischberger-folgen-von-j...
--------------
Erdogan definiert kühl seine Interessen.
Dabei trifft er auf eine Bundeskanzlerin, die sich seit dem September des vergangenen Jahres heillos in den Widersprüchen ihrer eigenen Politik verstrickt hat. Wer Erdogan mit der Sicherung seiner Außengrenzen (und der politischen Glaubwürdigkeit der Kanzlerin) beauftragt, darf sich über den politischen Preis nicht wundern, den dieser einfordert.
Das ist zwar richtig.
Es wäre aber wiederum naiv, stillschweigend anzunehmen, dass es im Falle einer gleichbleibenden "Syrienpolitik" der führenden europäischen Staaten und des Ausbleibens der schlecht kommunizierten* Politik der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen durch Angela Merkel nicht dazu gekommen wäre, dass sich die Europäer wohl oder übel mit Erdogan in Sachen Flüchtlinge ins Benehmen hätten setzen müssen.
Auch in Anbetracht der Fehler Angela Merkels sollte klar sein, dass sie die übergroße Mehrheit der Flüchtlinge mitnichten in Bewegung gesetzt hat, sondern (und zwar in dieser Reihenfolge) a) Assads bzw. Putins Bomben sowie daneben iranische / iranisch geführte Milizen und b) der IS.
Auch in Anbetracht der grandiosen Arschlöchrigkeit des Erdogan sollte klar sein, dass die Türkei allein ca. 2,3 Millionen syrische Flüchtlinge aufgenommen hat. Wenn Erdogan jetzt anfängt Spielchen zu treiben, dann ist das das eine. Das andere ist, dass es völliger Quatsch wäre, zu meinen, dass die Türkei im gegebenen Zusammenhang gegenüber den Europäern irgendwas umsonst machen würde.
Als ob kein politischer Handlungsdruck entstanden wäre, wenn Angela Merkel letzten Sommer nicht so gehandelt hätte wie sie gehandelt hat. Als ob Griechenland und andere Länder auf der Balkanroute mit der Flüchtlingssituation auf Dauer klar gekommen wären. Als ob die europäische Außengrenze in/durch Griechenland so gesichert gewesen wäre.
Ein gutes Stück Schadensbegrenzung hätte wohl betrieben werden können, wenn Merkel, Hollande und Cameron bei Obama** Krach geschlagen, man Erdogan gemeinsam wg. seiner Appeasement-Politik gegenüber dem IS pressiert und ihm dafür die Flugverbotszone gegeben hätte. Das hätte zwar ein Riesen-Theater gegeben, in dem die üblichen Knallchargen "Intervention!", "Libyen!" und oberschlau "Assad! Säkular! Stabilität!" geschrien hätten. Aber mittlerweile reden wir von ca. 460.000 Toten in Syrien, von was-weiß-ich-wie-vielen Millionen Flüchtlingen und von einer noch instabileren Lage an der europäischen Außengrenze als je zuvor.
* Die Bundesregierung hat es im Zuge ihres Beschlusses im Sommer unterlassen, direkt, laut, deutlich und sich stetig wiederholend zu sagen, dass es hier um die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen geht, und nicht um die eines jeden, der einen ökonomischen Beweggrund hat, nach einem europäischen Strohhalm zu greifen.
** Jeder, der möglicherweise glaubt, dass die linksliberale Regierung Obama so einen Flüchtlingsstrom und das mörderische sowie gegen europäische Interessen gerichtete Wirken Russlands und Irans in Syrien toleriert hätte, wenn sie am Mittelmeer läge, ist naiv.
Der Fall des Satirikers
Albert Schweizer, Freitag, 22. April 2016, 00:52 (vor 3308 Tagen) @ NN
In der Schweiz gibts diesen Paragraphen wie sonst in Demokratien überall nicht.
Wie immer bestens recherchiert, Herr Kollege.KUCKSTUHIER:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/schweizer-bundespraesidentin-als-foltersch...
Bleibt - der Genauigkeit halber - anzumerken, dass es auch ohne den (überflüssigen) Sonderparagraphen 103 zu einer Klage hätte kommen können und auch auf dem herkömmlichen Rechtsweg zu einem Strafbefehl.
Korrekt.Der P 103 stammt aus einer Zeit, als sich die durch Inzest schwer geschädigten Monarchen den Pipi vor den revolutionären Republikanern in die Hose machten und sich so gegenseitig vor allzu grosser «Kritik» verschonten. Heute sagt man «Pressezensur» - die ist, zumindest seit dem von den Alliierten in Deutschland eingeführten Demokratie, auch in Deutschland nicht mehr allzu zeitgemäss.
Ein Medienrechtler erklärt den Verbleib des 103 im StGB mit dem Schutz der diplomatischen Beziehungen der Bundesrepublik, verstrickt sich im Nachgang aber in einen Widerspruch:
Erfreulicherweise begnügte sich der Medienrechtler Ralf Höcker mit profaneren Dingen. Er erläuterte jenen § 103 StGB, den vor zwei Wochen noch kaum jemand kannte. Höcker machte deutlich, welchen Sinn diese Norm hat. So gehe es nicht darum, ob Millionen Türken beleidigt seien oder nicht. Vielmehr solle dieser Paragraph die diplomatischen Beziehungen der Bundesrepublik schützen – unabhängig von der moralischen Qualität der betroffenen Staatsoberhäupter. Das bedeute auch keinen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz. Es gehe somit nicht um die viel diskutierte Privilegierung der Ehre von Staatsoberhäuptern.
Der historische Hintergrund der Majestätsbeleidigung lässt diese Strafrechtsnorm lediglich antiquiert aussehen, aber sie ist aus dieser Perspektive vor allem ein außenpolitisches Instrument. Höcker wollte allerdings ausgerechnet den Ermächtigungsvorbehalt des Paragraphen streichen, was aber den grünen Außenpolitiker Jürgen Trittin nicht überzeugte. Ob Höcker die Entscheidung über die diplomatischen Beziehungen einem Staatsanwalt überlassen wolle, so Trittins berechtigte Frage.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/tv-kritik/sandra-maischberger-folgen-von-j...
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Erdogan definiert kühl seine Interessen.Dabei trifft er auf eine Bundeskanzlerin, die sich seit dem September des vergangenen Jahres heillos in den Widersprüchen ihrer eigenen Politik verstrickt hat. Wer Erdogan mit der Sicherung seiner Außengrenzen (und der politischen Glaubwürdigkeit der Kanzlerin) beauftragt, darf sich über den politischen Preis nicht wundern, den dieser einfordert.
Das ist zwar richtig.
Es wäre aber wiederum naiv, stillschweigend anzunehmen, dass es im Falle einer gleichbleibenden "Syrienpolitik" der führenden europäischen Staaten und des Ausbleibens der schlecht kommunizierten* Politik der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen durch Angela Merkel nicht dazu gekommen wäre, dass sich die Europäer wohl oder übel mit Erdogan in Sachen Flüchtlinge ins Benehmen hätten setzen müssen.
Auch in Anbetracht der Fehler Angela Merkels sollte klar sein, dass sie die übergroße Mehrheit der Flüchtlinge mitnichten in Bewegung gesetzt hat, sondern (und zwar in dieser Reihenfolge) a) Assads bzw. Putins Bomben sowie daneben iranische / iranisch geführte Milizen und b) der IS.
Auch in Anbetracht der grandiosen Arschlöchrigkeit des Erdogan sollte klar sein, dass die Türkei allein ca. 2,3 Millionen syrische Flüchtlinge aufgenommen hat. Wenn Erdogan jetzt anfängt Spielchen zu treiben, dann ist das das eine. Das andere ist, dass es völliger Quatsch wäre, zu meinen, dass die Türkei im gegebenen Zusammenhang gegenüber den Europäern irgendwas umsonst machen würde.
Als ob kein politischer Handlungsdruck entstanden wäre, wenn Angela Merkel letzten Sommer nicht so gehandelt hätte wie sie gehandelt hat. Als ob Griechenland und andere Länder auf der Balkanroute mit der Flüchtlingssituation auf Dauer klar gekommen wären. Als ob die europäische Außengrenze in/durch Griechenland so gesichert gewesen wäre.
Ein gutes Stück Schadensbegrenzung hätte wohl betrieben werden können, wenn Merkel, Hollande und Cameron bei Obama** Krach geschlagen, man Erdogan gemeinsam wg. seiner Appeasement-Politik gegenüber dem IS pressiert und ihm dafür die Flugverbotszone gegeben hätte. Das hätte zwar ein Riesen-Theater gegeben, in dem die üblichen Knallchargen "Intervention!", "Libyen!" und oberschlau "Assad! Säkular! Stabilität!" geschrien hätten. Aber mittlerweile reden wir von ca. 460.000 Toten in Syrien, von was-weiß-ich-wie-vielen Millionen Flüchtlingen und von einer noch instabileren Lage an der europäischen Außengrenze als je zuvor.
* Die Bundesregierung hat es im Zuge ihres Beschlusses im Sommer unterlassen, direkt, laut, deutlich und sich stetig wiederholend zu sagen, dass es hier um die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen geht, und nicht um die eines jeden, der einen ökonomischen Beweggrund hat, nach einem europäischen Strohhalm zu greifen.** Jeder, der möglicherweise glaubt, dass die linksliberale Regierung Obama so einen Flüchtlingsstrom und das mörderische sowie gegen europäische Interessen gerichtete Wirken Russlands und Irans in Syrien toleriert hätte, wenn sie am Mittelmeer läge, ist naiv.
Die «Sicherung der Aussengrenze Europas» ist ein voreiliges Einknicken an ein paar rechtsgerichtete Idioten. Auch dieser spinnerten AfD. Auch Merkel betreibt nichts anderes als Innenpolitik, wenn sie sich auf den schmierigen Deal mit der Türkei einlässt.
Die derzeitige Flüchtlingspolitik zur Zeiten des Syrienkrieges ist die Kopie von dem, was wir hierzulande schon mal hatten. Europa verhält sich heute ähnlich wie die Schweiz damals im 2. Weltkrieges. Obwohl sie, anders als diese dazumal, weder von Nationalsozialisten umkreist oder vom demokratischen Ausland abgeschnitten wäre:
https://www.geschichte-schweiz.ch/fluchtlingspolitik-2-weltkrieg.html
Die Schweiz gilt als vorbildlichste Demokratie - nicht unbedingt zu dieser Zeit.
Europa wird sich die Frage in 10 Jahren gefallen lassen müssen, ob es sich seine Existenzberechtigung durch das Verhalten heute komplett verspielt hat und sogar auf die Anklagebank gehört.
6 Millionen Flüchtlinge könnten im extremsten Fall kommen. Das wäre gerademal eine Aufnahmequote von 0.8 Prozent.
Dieses Europa hat sich seine humanitäre und moralische Glaubwürdigkeit verspielt.
Es sind und bleiben die USA, an die man sich auch in Zukunft in Sachen Vorbild halten kann. Schliesslich beläuft sich die Zahl der Einwanderer dort um die 95% seit dem 15. Jahrhundert.
Der Fall des Satirikers
Schlemiel, Donnerstag, 21. April 2016, 10:59 (vor 3309 Tagen) @ 0blomow
In der Schweiz gibts diesen Paragraphen wie sonst in Demokratien überall nicht.
Wie immer bestens recherchiert, Herr Kollege.KUCKSTUHIER:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/schweizer-bundespraesidentin-als-foltersch...
Tja, leider voll falsch. In diesem Fall hat ja eben Frau Calmy Rey in Deutschland, parallel zum Fall «Erdogan», um die «Freigabe» erbeten.
Nach ebenjenem, nun wohl zur Abschaffung vorgesehenen P 103 des deutschen SGB.
Ein wenig Präzision wäre, trotz Hysterie im nebligen Norden, auch hier wieder mal angebracht.
PS.: «F....» läuft unter Ehrverletzung, da weder in einem satirischen Zusammenhang noch sonstwie begründet.