In eigener Sache. Sorry.

Smadar, Donnerstag, 23. Oktober 2003, 17:48 (vor 7876 Tagen) @ ramona...wo grade ein Jurist da ist!!!

ramona...wo grade ein Jurist da ist!!! schrieb:

aber ist es denn nicht so, daß nach §241 StGB
Bedrohung zur Anzeige gebracht werden kann???


Was für eine Diskussion!
Die rechtlich sauberste Lösung ist nach wie vor,
warten, bis der Typ kommt und ihm dann die Fresse
polieren.


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