RTL spricht von WIDERSTANDSKÄMPFERN!

q.e.d., Samstag, 25. Oktober 2003, 14:16 (vor 7874 Tagen) @ hybride

Ein Beamter ist nur verantwortlich und haftet,
wenn der durch ihn verursachte der Kommune
entstandene Schaden "durch eine grob fahrlässige
oder vorsätzliche Pflichtverletzung herbeigeführt
worden ist:

http://www.bvn-nds.de/recht/Schluesselinfo.html

Hieraus schließt man messerscharf, daß ein
Beamter, der mittels einer islamistischen Web Site
gegen Juden und gegen Israel hetzt, keinen Schaden
anrichtet, denn daß der Beamte den Muslim-Markt
vorsätzlich unterhält, ist wohl unstrittig.
Antisemitische Äußerungen schaden dem deutschen
Staat offensichtlich nicht.


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