der Wertsack

Scheisse!, Samstag, 15. November 2003, 00:55 (vor 8066 Tagen) @ Ishah lernt Deutsch

Verwaltungspraxis: »Durch das Abkoten bleibt der
Kothaufen grundsätzlich eine selbständige
bewegliche Sache. Er wird nicht durch Verbinden
oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des
Wiesengrundstücks. Der Eigentümer erwirbt also
nicht automatisch Eigentum am Hundekot.«


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