Die spinnen, die Deutschen!

Schlemiel, Donnerstag, 13. März 2014, 11:02 (vor 4083 Tagen) @ Albert Schweizer


Alles ohne Obligo


Stimmt. Schlicht dämlich. Staaten können ihren jeweiligen Gliedstaaten – bei denen es sich zwar in staatsrechtlicher, aber nicht in völkerrechtlicher Hinsicht um originäre Rechtssubjekte handelt – die Befugnis verleihen, in begrenztem Umfang am Völkerrechtsverkehr teilzunehmen, sie also auch beispielsweise in eine Autonomie oder andere «Obhut» entlassen, zum Beispiel per Volksabstimmung. In der Schweizer Verfassung steht, anders als in diesem seltsamen, wenig bindenden «Grundgesetz», die eindeutige Möglichkeit, die Schweiz zu erweitern, einzelne Teile auszugliedern oder sie gleich ganz aufzulösen.

Siehe auch hier:

http://www.vol.at/als-vorarlberg-schweizer-kanton-werden-wollte/news-20081023-08253040

Einige französische Gemeinden wollten dem Beispiel auch schon folgen. Die Beitrittsverhandlungen scheiterten bis jetzt nicht an rechtlichen, sondern an politischen Überlegungen. Mit «Vorarlberg» wollte man sich schlicht keine «Super -Katholen» ins Land holen, die die liberale Gesellschaftsstruktur womöglich wie in Münster und anderen langweiligen Gegenden ins Mittelalter zurückgeschmissen hätten.

Die Ukraine hat in der Verfassung einen Zusatz, der Autonomiebestrebungen der Krim untersagt. Allein dieser Halunken -Paragraph spricht fuer eine Volksabstimmung, da dieser Passus voellig unzulaessig ist.

Die Rechtmaessigkeit wird jedoch durch den Umstand getruebt, dass anscheinend russische Soldaten ohne Hoheitszeichen in der ganzen krimschen Gegend «rumstehen», sprich, die dortige Bevoelkerung womoeglich in ihren Entscheidungen beeinflussen koennten. Dieser Umstand sprich nicht unbedingt dafuer, dass der etwaige Ausgang der VA auch rechtlich absolut koscher ist. Denn wenn man schon dieses von Gueldenglanz strahlende Instrument der absoluten Demokratie bemueht, muss auch alles einwandfrei ablaufen.


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