Tugces Tod

NN, Dienstag, 02. Dezember 2014, 16:26 (vor 3816 Tagen) @ Divara

"Bisher ist unklar, ob die Studentin durch den Schlag am frühen Morgen des 15. November tödlich verletzt wurde oder durch den Aufprall auf das Pflaster des Parkplatzes. Auch eine Obduktion schaffte darüber bislang keine Klarheit: Nach deren vorläufigen Ergebnis starb Tugce Albayrak durch stumpfe Gewalteinwirkung, die sowohl von dem Schlag als auch von dem Aufprall herrühren könne, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit." (Spiegel)

Wieso ist das eigentlich wichtig? Der Kerl hat eine Frau so geschlagen, dass sie jetzt tot ist. Grundsätzlich schlage ich niemanden so, dass er fallen könnte, mit dem Kopf aufschlagen kann, sich verletzt und an der Verletzung stirbt.
Ich weiß doch, dass das passieren kann.
Wenn ich es trotzdem mache, bin ich ein Mörder und sollte als solcher verurteilt werden.

Auch wenn jetzt allerlei Unklares und weniger Schönes rauskommt.

Nicht zuletzt deshalb, weil es für die Bemessung des Strafmaßes eine Rolle spielt.

So kann sich die genaue Rekonstruktion von Tathergängen bei Körperverletzungs- und/oder Tötungsdelikten auch zuungunsten von Tätern auswirken. Wenn herauskommen sollte, dass der Täter Tugce etwa so geschlagen hat, dass sie K.O. war (und ihre Schutzreflexe versagten), bevor sie auf dem Boden aufschlug, würde sich das sehr wahrscheinlich nicht zu seinen Gunsten auswirken.

Der Strafverteidiger wird wahrscheinlich (in etwa) darauf hinauswollen, dass er das Opfer nur geschubst hätte und es äußerst unglücklich gefallen sei.

Aber wie es im gegebenen Fall auch immer genau abgelaufen ist: Wenn du darüber nachdenkst, wirst du es für sinnvoll erachten, dass das Strafrecht bei Körperverletzung- und/oder Tötungsdelikten Abstufungen kennt.

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Abgesehen davon ist es immer wieder interessant, wie politisch unterschiedlich gepolte Beobachter von Strafsachen die Kompetenzen, die das Recht dem Notwehrübenden ggf. einräumt, einschätzen.

So verzapfte die fürchterlich-linksliberale Gerichtsreporterin des Spiegel, Gisela Friedrichsen, die nie eine Strafrechtsvorlesung gehört hat, während des ganzen Brunner-Prozesses ziemlichen Mist und war am Ende ganz baff, wenn nicht leicht erbost, als der Richter zu anderen Schlüssen kam als sie es tat.

Umgekehrt salbaderten diverse Rechtspopulisten was davon, dass man sich oder andere in Deutschland gegen Angreifer gar nicht (mehr) verteidigen darf.


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