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Schlemiel, Donnerstag, 08. Januar 2015, 11:03 (vor 3779 Tagen) @ Divara

Wieso ist das da erlaubt?

Und eine Ankündigung von Allah und Seinem Gesandten an die Menschen am Tage der Großen Pilgerfahrt, daß Allah los und ledig ist der Götzendiener, und ebenso Sein Gesandter. Bereut ihr also, so wird das besser für euch sein; kehrt ihr euch jedoch ab, dann wisset, daß ihr Allahs (Plan) nicht zuschanden machen könnt. Bla bla bla ...


Dieser «Vertrag» scheint eindeutig gegen Obligationenrecht zu verstossen. Das schreit geradezu nach Strassburg.


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