Der Fall des Satirikers

NN, Mittwoch, 20. April 2016, 23:55 (vor 3309 Tagen) @ 0blomow


In der Schweiz gibts diesen Paragraphen wie sonst in Demokratien überall nicht.


Wie immer bestens recherchiert, Herr Kollege.

KUCKSTUHIER:

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/schweizer-bundespraesidentin-als-foltersch...

Bleibt - der Genauigkeit halber - anzumerken, dass es auch ohne den (überflüssigen) Sonderparagraphen 103 zu einer Klage hätte kommen können und auch auf dem herkömmlichen Rechtsweg zu einem Strafbefehl.


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