Der Fall des Satirikers

Schlemiel, Donnerstag, 21. April 2016, 11:12 (vor 3309 Tagen) @ NN


In der Schweiz gibts diesen Paragraphen wie sonst in Demokratien überall nicht.


Wie immer bestens recherchiert, Herr Kollege.

KUCKSTUHIER:

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/schweizer-bundespraesidentin-als-foltersch...


Bleibt - der Genauigkeit halber - anzumerken, dass es auch ohne den (überflüssigen) Sonderparagraphen 103 zu einer Klage hätte kommen können und auch auf dem herkömmlichen Rechtsweg zu einem Strafbefehl.

Korrekt.

Der P 103 stammt aus einer Zeit, als sich die durch Inzest schwer geschädigten Monarchen den Pipi vor den revolutionären Republikanern in die Hose machten und sich so gegenseitig vor allzu grosser «Kritik» verschonten. Heute sagt man «Pressezensur» - die ist, zumindest seit dem von den Alliierten in Deutschland eingeführten Demokratie, auch in Deutschland nicht mehr allzu zeitgemäss.


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