Kölle

udosefirothh, Mittwoch, 27. Januar 2016, 18:55 (vor 3394 Tagen) @ NN

"Anerkannte Flüchtlinge können de jure nicht abgeschoben werden (es sei denn, der bewaffnete Konflikt, vor dem sie geflohen sind, hat ein Ende gefunden). Etwaige Straftaten haben dann ggf. nur normale rechtliche Konsequenzen und Konsequenzen für die Güte des Aufenthaltstitels."
___________________________________________________________________________________

Hier sollte es zu einer Änderung des/der Gesetze kommen. Ab einer bestimmten
Höhe der Verurteilung sollte es Möglich sein solche Kriminelle abzuschieben;
nur würden wir blöd dastehen wenn die Herkunftsländer Ihre Fachkräfte eben
nicht zurück nehmen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum