Kölle
"Anerkannte Flüchtlinge können de jure nicht abgeschoben werden (es sei denn, der bewaffnete Konflikt, vor dem sie geflohen sind, hat ein Ende gefunden). Etwaige Straftaten haben dann ggf. nur normale rechtliche Konsequenzen und Konsequenzen für die Güte des Aufenthaltstitels."
___________________________________________________________________________________Hier sollte es zu einer Änderung des/der Gesetze kommen. Ab einer bestimmten
Höhe der Verurteilung sollte es Möglich sein solche Kriminelle abzuschieben;
nur würden wir blöd dastehen wenn die Herkunftsländer Ihre Fachkräfte eben
nicht zurück nehmen.
In Bezug auf Konventionsflüchtlinge kommt es zu keiner Gesetzesänderung und wird es auch nicht, weil die Bundesrepublik Deutschland Signatarstaat der Genfer Flüchtlungskonvention ist. Auch andere westliche Staaten mit einer schärferen Asyl- bzw. Aufenthaltsgesetzgebung schieben ggf. keine veritablen Kriegsflüchtlinge ab:
https://de.wikipedia.org/wiki/Konventionsfl%C3%BCchtling
Die Rücknahme von abgelehnten Asylbewerbern und/oder Kriminellen lässt sich, wie gesagt, hingegen deutlich besser regeln. Dass viele Ausweisungen / Abschiebungen bisher daran scheiterten (und momentan noch scheitern) liegt darin begründet, dass auf der Länderebene bisher kein oder kaum Druck auf die Bundesebene ausgeübt wurde, Druck auf die betreffenden Staaten auszuüben bzw. die Bundesebene hier auch von sich erst seit zwei, drei Wochen tätig geworden ist.
Soweit auch nur halbwegs gute Beziehungen zu den betreffenden Staaten bestehen, kann es zumindest als unwahrscheinlich gelten, dass sie weiterhin Zicken machen.
Daneben soll die freie Arztwahl für Asylbewerber, die einen Ausweisungsbescheid bekommen haben, begrenzt werden. Wer ggf. ein Attest vorlegt, der besagt, dass er nicht reisefähig ist, soll dies nach der Gesetzesnovelle nur noch über einen Amtsarzt tun können. Pro Asyl hat deshalb schon protestiert.
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