Kölle
"Anerkannte Flüchtlinge können de jure nicht abgeschoben werden (es sei denn, der bewaffnete Konflikt, vor dem sie geflohen sind, hat ein Ende gefunden). Etwaige Straftaten haben dann ggf. nur normale rechtliche Konsequenzen und Konsequenzen für die Güte des Aufenthaltstitels."
___________________________________________________________________________________Hier sollte es zu einer Änderung des/der Gesetze kommen. Ab einer bestimmten
Höhe der Verurteilung sollte es Möglich sein solche Kriminelle abzuschieben;
nur würden wir blöd dastehen wenn die Herkunftsländer Ihre Fachkräfte eben
nicht zurück nehmen.
Aber Udo - seit Beginn der Krise erzählt G-Sender WDR jeden Morgen, wenn ich aufwache, dass die Regierung heute darüber beraten wird, wie man kriminelle Fachkräfte und Asylanspruchlose schneller abschieben kann. Seit etwa 3 Monaten.
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