Kantholz des Jahres

0blomow, Freitag, 15. April 2016, 11:02 (vor 3315 Tagen) @ Final Cut

Genosse FC,
Herzlichen Dank, dass Sie die Mühe auf sich nahmen zu antworten, auch wenn es Ihnen zZt. nicht "so" gutgeht.
ICh wünsche Ihnen von Herzen 'Gute Besserung'. Auch damit wir irgendwann wieder uns rücksichtslos prügeln können.

zu Böhmermann.......
und wie die Kanzlerin agieren sollte ..........

Herr Cut, vielleicht mache ich es mir - durch Ausblendung möglicher politischer Folgen hinsichtlich des Flüchtlingsthemas - zu leicht.

a.) Auch die Kanzlerin muß bestimmten Regeln folgen. Das Grundgesetz ist nicht so beliebig, wie manche das gerne sehen.
Kalkhofe ( Schreibweise ungewiß ), der gestern Abend bei Fr.Illner zu Gast war, meinte: "Wir sollten den Paragraphen abschaffen, dann wird Böhmermann nicht verurteilt."
Das finde ich lustig, Aus meiner Sicht wäre das ein umgekehrter Maria_Stuart-Fall, welche ja verurteilt wurde für ein Vergehen, das zur Tatzeit nicht unter Strafe stand. Man wollte sie verurteilen, also schuf man die Verhältnisse dafür.
Das wäre Willkür, und Rechtstaatlichkeit sieht anders aus. Wir haben keine Monarchie und keinen Totalitarismus, deshalb muß alles ordentlich gehandhabt werden, damit es nicht letztlich zu einer Lex-Böhmermann oder Lex-Erdogan kommt.
Die Kanzlerin hat also auch dem türk.Präsidenten zu beweisen, dass die BRD keine Bananen-Republik ist.
(( Bei letzterem könnte man Zweifel haben in Wochen, wo jeden Tag eine andere Sau durchs Dorf getrieben wird. Und in Folge eine Veränderung der Gesetze eingeleitet wird. Aus meiner Sicht ist das weder seriös noch nachhaltig; es ist halbblinder Aktionismus.
Erdogan stützt sich - wie gestern bereits gesagt - nicht etwa auf türkische sondern auf deut. Rechte und Gesetze. Auch das ist in Ordnung. (( wenn auch kleinlich. Souveränität sieht möglicherweise anders aus.))
Angela Märkel hat im Grunde nicht die Ar..karte, wenn sie korrekt agiert. Die hat sie m.E. nur, wenn sie mit Auslegungstricks die Anklage Böhmermanns zu vereiteln sucht. Entscheiden tun eh dann die Gerichte. Und das macht die Angelegenheit doch spannend. ;-) Das Strafmaß der Majestätsbeleidigung geht bis zu 5 Jahre. Meines Erachtens wird eher eine höhere Geldstrafe im Urteil stehen wie bei der Verleumdung und schweren Beleidigung Prominenter. Verdient hat er's. ;-)
Herr Cut, machen Sie sich keine Sorgen um den geschmacklosen Böhmermann, er hat seine PR-Show bereits eingepreist.
Falls er verurteilt wird ( was ich befürworten würde ), bezahlt womöglich der öffentliche Rundfunk die Zeche.

Die Kanzlerin müsste eigentlich zu dem o.g. Ergebnis kommen { schon wegen der Rechtstaatlichkeit } und den Fall an die Staatsanwälte und Gerichte weiterleiten. Das ist 'man' dem Beleidigten schuldig, dass man ihm zum Recht verhilft. Und zwar vollkommen unabhängig von der Flüchtlingsfrage. Weil wir hier nicht auf dem Basar sind und auch nicht beim Tauschhandel.

Natürlich wird die Kanzlerin später verdächtigt werden, sie hätte Böhmermann geopfert. Aber ..... da muß sie halt durch. ;-) Und zu ihren Entscheidungen stehen.
Als Kollateral-Nutzen hätte die Kanzlerin damit was für die deutsche Kultur getan. Gegen die RTL-Verprollung.

Wie hysterisch manche reagieren, sieht man an dem Statement Asselborns:
Luxemburgs Außenminister befürchtet eine Staatsaffäre für den Fall, dass die Bundesregierung dem Strafverlangen der türkischen Führung gegen den Satiriker Jan Böhmermann nachkommt.

Es bleibt spannend. ;-)
Ich spiele übrigens mit dem Gedanken, die TV-Gebühren auf ein Sperrkonto zu überweisen, sollte das ZDF die Geldstrafe, das Schmerzensgeld übernehmen. Eigentlich müssten beim ZDF Köpfe rollen. ( Natürlich nur im übertragenen Sinne )

Ich bin wieder ins Labern gekommen, Genosse Cut. Sorry.
Haben Sie's gesehen? Kollegin Divara hat wie auch Sie damals die Fähigkeit, in drei knappen, klaren Sätzen vollumfänglich das Problem und die Lösung darzustellen. ( Zum Komprimieren bräuchte ich drei Wochen, deshalb ...... für einen kurzen "Brief" hatte ich keine Zeit.
Ihnen, Kollege Cut, nochmal 'Gute Besserung'. Wird Frühling { bei Euch früher als hier }, da mobilisiert der Körper doch alle Kräfte. Meine sequoia zeigt auch schon grüne Knospen.


[img]http://Grundgesetz
IX. Die Rechtsprechung (Art. 92 - 104)
Art. 103

(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.[/img]


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