kopftuchurteil

ramona, Mittwoch, 24. September 2003, 14:13 (vor 7904 Tagen)

Nun sind wieder alle Fragen offen.
Madame Ludin dürfte erstmal unterrichten, sofern
sie nicht durch ein schnelles neues Gesetz daran
gehindert wird.-
Bedeutet das nun auch, daß Schülerinnen wieder
bauchfrei zum Unterricht kommen dürfen..oder wird
nur verschleiert?
Das Verfassungsgericht ist auch nicht mehr das was
es nur selten war. Ich dachte mal im Grundgesetz
gelesen zu haben, daß Lehrpersonen der Neutralität
verpflichtet sind. Ich finde Kopftücher aber nicht
neutral...


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