kopftuchurteil

Gaspara Stampa, Donnerstag, 25. September 2003, 12:56 (vor 7903 Tagen) @ Hier könnt Ihr abstimmen!

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,26
6891,00.html

Das ist ja nun das Allerschärfste, das
Kopftuchtragen wird mit dem Kreuz im Klassenzimmer
verglichen - das dürfe da auch hängen.

Sind denn solche Leute blöde, die das vergleichen?
Zu vergleichen wäre es vielleicht, wenn es
katholischen Mädchen und Lehrerinnen gestattet
wäre, mit ´nem Kommunionsschleierchen in die
Klasse zu kommen, sie daraufhin nicht mehr frei
beweglich wären, wie die muslimischen Frauen und
Mädchen.

Ein atheistischer Schüler/eine atheistische
Schülerin kann doch solch ein Kreuz gar nicht
stören, und selbst ein Jude/eine Jüdin oder einen
Muslim/eine Muslimin, wenn sie denn in Bayern in
die Schule geht, kann doch den Turner da getrost
hängen sehen - what´s the problem?

Das Stück Holz oder Gips an der Wand bedeutet
keinen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, oder
sehe ich das falsch? Sich als nicht muslimisches
Mädchen aber ständig einer Frau mit Kopftuch
gegenüberzusehen, und dann, was bald folgen wird,
auch zahlreiche Schülerinnen, die nun endlich auch
den Glauben ihres Vaters in der Schule
demonstrieren - das finde ich eine Zumutung.


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