kopftuchurteil

Smadar, Donnerstag, 25. September 2003, 19:42 (vor 7902 Tagen) @ Kasper

Kasper schrieb:

Es geht nicht um die Durchsetzung "unseres
persönlichen Interesses", sondern darum, daß durch
das Gestatten des Kopftuches grundgesetzliche
Rechte auf Gleichheit und auf Chancengleichheit
außer Kraft gesetzt werden. Kopftuchträgerinnen
wird entweder ihr Recht genommen, oder sie
verzichten freiwillig darauf. Dazu ermuntert sie
das Bundesverfassungsgericht.


Meinst du das ernst? Das Bundesverfassungsgericht
soll dafür zuständig sein, Frauen mit
Argumentationsproblemen gegenüber Familie und
Nachbarn Schützenhilfe zu geben?
Ich renn doch auch nicht bei Problemen mit meinem
Mann oder Eltern vor Gericht.

Aber das macht ja wohl nichts, die

Frauen werden schon mutig für ihre Befreiung
eintreten, nicht wahr, Smadar!


Wir mögen da andere Masstäbe haben, aber unter
Knechtschaft, von der man sich befeien müßte,
verstehe ich nicht die Aufforderung, ein Kopftuch
zu tragen. Es gibt keinerlei Rechtsmittel zur
Durchsetzung dieses Kleidungsstückes, keine
Verordnung, nichts. Das ganze ist Privatsache.

Die "Befreiung" der muslimischen Frau ist
tatsächlich kein Anliegen, das mich Tag und Nacht
wach hält und das letzte was ich will, ist die
Instrumentalisierung der Justiz für diesen
"Kampf".

Smadar, ich hoffe, Du wolltest mich nicht nur
provozieren. Ich kann mir nämlich kaum vorstellen,
daß eine Frau nicht die Weiterungen erfaßt, die
mit dem Tragen eines Kopftuches verbunden sind.


Meiner Meinung nach reitest du auf dem falschen
Pferd nach nirgendwo. Die vielen Menschen, die in
Deutschland Kopftücher tragen tun es meiner
Ansicht nach in erster Linie aus Gründen der
Abgrenzung gegen die Mehrheitsgesellschaft. Sie
tun es in vollem Bewußtsein dessen, das das
Rechtsystem mit seinem Gleicheitsgrundsatz auch
für sie da ist. Lass dich nicht auf´s Glatteis
führen von wegen Unterdrückung etc.






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