Gender-Thema: Sozialisierte Männer
{.....} Wenn ich mir das bewusst mache (ich versuche, es möglichst selten zu tun), verzweifle ich an der Welt.Ich bin übrigens sicher, dass auch bei uns ohne die Erfahrung der 1000 Jahre die Todesstrafe auch nach dem Krieg noch lange gegolten hätte. Erinnern Sie sich noch? Wir hatten mal einen Justizminister namens Jaeger, liebevoll "Kopf-ab-Jäger" genannt, der sich für die Wiedereinführung der Todesstrafe für Mord einsetzte. Allerdings auch für die Begnadigung aller zum Tode verurteilten NS-Kriegsverbrecher. Was für ein Scheiß-Land wir sind.
Ich wollte Ihnen nicht den Tag verderben, Kollegin Editrix, ich versuche es noch einmal, behutsamer.......
die Todesstrafe ist in der BRD anfang der 1950er ( 51/52 ? ) abgeschafft worden.
Welchen zeitnahen historischen Vorlauf hatte der Beschluss?
1945/46 waren im IMT/ Nürnberg ein Dutzend Regierungsmitglieder des NS-Staates zum Tode verurteilt worden,
namhafte waren noch auf der Flucht. Waren zum großen Teil über die Rattenlinie nach Südamerika gelangt.
Einen Anfangsverdacht und mehr oder minder weit fortgeschrittene Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen ( und(oder Mord ) gab es in mehr als 7o.ooo Fällen, zumeist SS-Mitglieder !
Vielleicht war es auch politisch opportun, die Todesstrafe fallen zu lassen, um nicht Massenhinrichtungen erleben zu müssen. Immerhin gab es ein erstarken der ultra-rechten Parteien; in Teilen der Bevölkerung wurde die Urteile des IMT als unrecht angesehen, viele bezweifelten schon die Zuständigkeit des internationalen Tribunals.
"Man" wollte doch ruhe haben. Klar, die Moral forderte die Verfolgung der Verbrechen.
Das Problem wurde überschätzt. Denn eigentlich konnte schon 1946 gesehen werden, dass die Verteidigung den Befehlsnotstand vorbrachte ( und vom Gericht zu würdigen war), und man hätte "dieses Ausmaß" ( Hermann Göring ) "nie geahnt, geschweige gewußt" Wenn schon die Großen ( der Partei ) sich auf die alleinige Schuld des Führers beriefen, mußte klar sein, dass die unteren Chargen das um so eher nutzen können. (( Nicht dass diese Exculpation vollständig entlastend wirkte, aber doch das Urteil der Todesstrafe eher unwahrscheinlich erscheinen ließ.)
Auch deshalb lieferten einige Ostblockstaaten deutsche Übeltäter ungern aus, sondern executierten selbst.
Halten wir fest: Die Bemühungen der Täter habhaft zu werden, waren in den 1950ern eher gering.
Das Volk kümmerte sich um den Wiederaufbau; man wollte vergessen. Nicht wenige saßen wieder auf höheren Posten, da stört das Gerede über Leichen im Keller um so mehr.
Kommen wir zu 'Kopf-ab-Jaeger' ..........
Jaeger betritt die Regierungsbühne ( Justizminister ) im Herbst 1965 ( war nicht Ludwig Ehrhardt Kanzler ? ).....
vor welchem Hintergrund ?
1961 fand in Jerusalem der Eichmann -Prozess statt. Er war in Argentina vom Mossad gekidnapt. ( Die Tipp kam von Fritz Bauer, dem Generalstaatsanwalt in Ffm., der der eigenen Behörde wegen möglicher Lecks nicht trauen konnte.) Eichmann wurde in Israel zum Tode verurteilt.
Eile war geboten, ......... Wenn noch einer in der BRD wegen mehrfachen Mordes hinter Gitter gebracht werden sollte, mußte es nun auch geschehen. Denn es galt das aus dem 19.Jahrhndert stammende Verjährungsrecht für Mord, nämlich 20 Jahre. ( andere schwere Straftaten ( bewehrt mit 10 und 15 Jahren ) waren eh durch Fristüberschreitung nicht mehr anklagbar.)
1963 bis 1965 fand der Auschwitz-Prozess statt. Angeklagt waren rund 10 Funktionsträger, wovon Mulka wohl der bekannteste war/ist. Die Besonderheit dieses Verfahrens war ein VorOrt-Termin in Auschwitz, damit sich das Gericht ein Bild machen konnte. So ziemlich Alle berichteten, nach der Führung durch das Lager habe sich die emotionale Lage verändert, da das Grauen anhand von Aussagen und Filmen allein nicht fassbar sei. ( Polen hatte zu dieser Zeit noch keine diplomatischen Beziehungen zur BRD.)
Mulka - wenn ich es richtig erinnere - wurde als einziger zu lebenslanger Haft ( und Aberkennung der Bürgerrechte ) verurteilt, die anderen kamen mit Haftstrafen zwischen 5 und 20 Jahren ( ohne Obligo ) davon. ( Es wurden weniger als 10 Menschen verurteilt ( ? ).
Man höre sich bitte das Plädoyer der Verteidigers Laternser an, der damalige StarAnwalt verteidigte u.a. einen Auschwitz-Arzt ...... unglaublich.
Startet bei çirca 34 Minuten, bitte vorspulen:
https://www.youtube.com/watch?v=g4ECSiQ28_Y
Man hatte die Verjährungsfrist nicht an den Zeitpunkt der Tat ( hier Mord ) gekoppelt, sondern am Untergang des Reiches im Mai 1945. Die Begründung für diese Abweichung in der Festlegung des Tatzeitpunktes ist eingängig: Während des nationalsozialistischen Regime waren "normale" Strafverfolgungen ( die auch - aber nicht nur - im Namen des Staates begangen wurden ) ex definitione nicht möglich.
( Feinheiten, wie die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgerichtes, lasse ich mal weg.)
Trotz langer Debatten, ob die Verjährungsfrist auf 25 Jahre verfassungsgerecht zu verlängern sei ( klar geht ), konnte/ wollte man sich nicht einigen. Endlich kam ein kluger Abgeordneter auf die ( rechtlich durchaus strittige ) Idee, nicht ab 1945 beginne die Verjährung, sondern starte erst bei Gründung der Bundesrepublik, ergo 1949. So wurde schließlich verfahren. Rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist, wurde im März/April 1965 entschieden: Die im Nationalsozialismus geschehen Mordtaten verjähren 1969.
Vier Jahre gewonnen, um Verbrechen abzuurteilen...........
Sechs Monate später im Oktober 1965 kommt der Ultra-Konservative ( Eintritt in die SA 1933 ) Jurist Jaeger als Justizminister auf die Bühne. Die Verlängerung ist leider im alten Kabinett bereits gelaufen. Die Kuh noch nicht vom Eis, denn es schlummern noch Altlasten im Keller. Was liegt da näher, als das Thema in eine andere Richtung zu ziehen um abzulenken. Weder die Liberalen noch die Konservativen und auch nicht dieSPD sind dafür zu haben. Jeder hat seine Erfahrung.
Jaeger wird nicht lange im Amt sein.
Im Jahre 1969 wird die Verjährungsfrist für Mord auf 30 Jahre festgesetzt.
1979 wurde die Verjährung von Mord aufgehoben. Kurz: Mord unterliegt nicht mehr der Verjährung.
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