Oldtimer aus meiner Vaterstadt

H.., Mittwoch, 22. August 2012, 19:20 (vor 4648 Tagen) @ Divara

Ich sprach nicht von Annulierung, sondern von Scheidung. Du kannst dich scheiden lassen und sogar Nonne/Mönch werden. Beispiel: Tisa von der Schulenburg. Niemand, der im Kirchendienst arbeitet, verliert seinen Job wegen einer Scheidung. Erst wenn er wieder heiraten will, ist er draußen.

Schätzken - nerv nich!

*hustundräusper*

Ich fürchte, meine Tochter, Du hattest in jüngster Zeit zu häufig Umgang mit Ketzern. Gibt es da nicht einen Herrn, der den irrigen Vorstellungen eines gewissen Luther anhängt? Oder hat sich gar ein Grieche oder Russe mit seiner laxen Ehemoral in Dein Herz geschlichen? Du siehst mich entsetzt und so bleibt mir nur zu flehen - Herr, behüte sie auf ihrem Weg!

*hüstel*

Also, ich weiß ja, dass Du Wiki nicht magst - durchaus zu recht, übrigens - aber dennoch:

Römischer Katholizismus [Bearbeiten]
Hauptartikel: Eherecht (Katholische Kirche)

Nach dem Rechtsverständnis der römisch-katholischen Kirche ist eine Scheidung nur in zwei eng begrenzten Fällen möglich: Wenn sich einer der beiden Eheleute, die zur Zeit der Eheschließung beide ungetauft waren, taufen lässt, und der ungetauft Bleibende den christlichen Glauben nicht akzeptiert und sich entweder deswegen trennen möchte oder „den Schöpfer lästert“, dann kann der getaufte Partner eine neue Ehe mit einem Getauften eingehen, was die erste (nichtsakramentale) Ehe auflöst.

Zweitens kann der Papst die Eheauflösung gewähren, wenn die Ehe nicht vollzogen wurde; diese Gewährung wird jedoch nur äußerst selten erteilt. Dies ist nicht mit der impotentia coeundi (sogenanntes Ehehindernis göttlichen Rechts) zu verwechseln, bei der die nachträgliche Ungültigerklärung einer Ehe gemäß can. 1084 § 2 möglich ist (Schutz-Canon gegen „Alibi-Ehen“). In letzterem Falle gilt die Ehe als nie wirksam geschlossen, während es bei einer Auflösung einer nicht vollzogenen Ehe durch den Papst dabei bleibt, dass die Ehe tatsächlich existiert hat, so dass man von einer Scheidung sprechen kann.

Anders verhält es sich bei der Eheannullierung, die voraussetzt, dass eine Ehe nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist.

In Fällen von Ehezerrüttung oder Ehebruch o. ä. gesteht die Kirche in besonderen Härtefällen (etwa bei einem „Kuckuckskind“ oder manifester Gewalt) den Eheleuten nur die „Trennung von Tisch und Bett“, nicht aber die formelle Scheidung zu. Dies wird damit begründet, dass die katholische Ehe eines der sieben Sakramente ist und, wie auch aus den liturgischen Formeln ersichtlich, geschlossen wird „bis (dass) der Tod euch scheidet“. Die Scheidung ist dementsprechend schlicht unwirksam; der Geschiedene bleibt, sofern er nicht Gründe für eine Trennung von Tisch und Bett hat, weiterhin zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet, und auch in diesem Fall zur außerehelichen Enthaltsamkeit sowie dazu, keine neue Ehe einzugehen (was er im kirchenrechtlichen Sinn auch gar nicht gültig bewerkstelligen kann). Bei erlaubter dauerhafter Trennung von Tisch und Bett ist, falls zweckmäßig, auch die zivile Scheidung erlaubt, jedoch ohne die Wiederheirat zu ermöglichen.

Diese rechtliche Ordnung stößt in der Gegenwart häufig auf wenig Verständnis. Der Grund dafür ist: Es wird zwar in der Regel nachvollzogen, das „Zerrüttenlassen“ der Ehe, die Trennung und die Scheidung als Sünde (oder zumindest „Sünde gemäß kirchlicher Moral“) zu betrachten, die landläufige Meinung geht aber davon aus, dass durch diese Sünden die Ehe als solche beendet werde. Von daher verstehen sich Forderungen, die Scheidung möge doch (wie u. a. Mord, Abtreibung, Ehebruch etc.) durch das Bußsakrament „vergeben“ werden. Richtig ist aber, dass von der Sünde der Scheidung (sofern sie überhaupt mit einer Sünde verbunden war) selbstverständlich im Bußsakrament losgesprochen werden kann – was aber den Pönitenten nicht von seinem Eheversprechen entbindet.

Man mag über Wiki natürlich geteilter Meinung sein. Aber Artikel die definitiv falsch sind, halten sich bestenfalls bei Politikern über einen längeren Zeitraum. Die Geschichte mit den Heiden hatte ich übrigens schon wieder vergessen. Und die obige Formulierung vom "inneren Vorbehalt" (Alibi-Ehe) ist die schönste, die ich je gelesen habe.

Was nix dran ändert: Scheidung iss nich. Bestenfalls Trennung. Und dann kannste natürlich auch in's Kloster. Aber mit wem anders rummachen - datt kannze dich abschmincken.

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Können wir das Thema jetzt bitte abhaken, bis der Stellvertreter Gottes uns eines Besseren belehrt?


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